Sommer 2017
Entzug von Akkreditierungen bei G20-Gipfel war rechtswidrig
Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen zweier Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Zwei Journalisten hatten gegen die Bundesrepublik geklagt. Dieses erste Urteil könnte wichtig für weitere Fälle sein; insgesamt waren - so die Bundesregierung - 32 Journalistinnen und Journalisten wegen "sicherheitsrelevanter Erkenntnisse" die Akkreditierung entzogen worden. Damals war der Staatsapparat martialisch gegen Demonstrantinnen und Demonstranten vorgegangen. Ausgehend vom G20-Gipfel trat die Regierung eine Kampagne gegen "Linksextremismus" los. Die angeblichen Vergehen der Demonstrantinnen und Demonstranten, die als Vorwand für die weitere Faschisierung des Staatsapparats genutzt wurden, waren zum größten Teil erstunken und erlogen.