Palästina / Israel
Beschlüsse gegen BDS-Kampagne sind keine Rechtsgrundlage
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil vom 13. September 2019 einem deutsch-palästinensischen Frauenverein Recht gegeben.
Dieser klagte gegen den Ausschluss vom jährlichen interkulturellen Festival "Vielfalt! Bonner Kultur- und Begegnungsfest". Die Stadt Bonn begründete das mit der Unterstützung der BDS-Kampagne durch den langjährig in Bonn tätigen Frauenverein.
Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil klar:„Sowohl der Ratsbeschluss vom 12. Juni 2019 als auch die Beschlüsse des Landtags NRW vom 20. September 2018 oder des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 ... sind keine Rechtssetzungsakte, sondern politische Resolutionen bzw. Willensbekundungen ...“. (Mehr dazu hier!)
Dieses Urteil hat eine wichtige Bedeutung - auch für andere Städte. Es reiht sich ein in die wachsende Kritik am Abbau demokratischer Grundrechte, der von der Bundesregierung ausgeht. Auf einer Veranstaltung des Essener Friedensforums in der Volkshochschule Essen am 13. November 2019 mit über 200 Besucherinnen und Besuchern riet der Referent Andreas Zumach (freier Journalist), wenn nötig gerichtlich zu klagen.
Ein Präzedenzfall wird aktuell in München ausgefochten. Hier ging die Stadt sogar soweit, jegliche Diskussion über die BDS-Kampagne, zum Beispiel in Form von „Pro und Contra“, zu verbieten. Notfalls ziehen die Kläger bis vor den Europäischen Gerichtshof. Zumach wies aber auch darauf hin, dass die Bundesregierung bereits erklärte, sich nicht an das rechtlich bindende Völkerrecht halten zu wollen, wie im Fall der Kennzeichnungspflicht von Waren aus besetzten palästinensischen Gebieten. Darum ist es wichtig, eine breite politische Bewegung und Debatte zu stärken. Er sei zuversichtlich dass die aktuellen Raumverbote bald zu Fall gebracht werden.