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Sandrine M. kann bleiben! Abschiebung nach Italien ist gestoppt!

„Sandrine M. aus Kamerun kann nicht mehr nach Italien abgeschoben werden. Ihr Asylantrag muss nun in Deutschland behandelt werden“, diese freudige Nachricht berichtet aktuell der Solidaritätskreis „Sandrine muss bleiben“.

Solidaritätskreis „Sandrine muss bleiben“

Weiter schreibt er (Auszüge): „Dieser Erfolg wäre ohne die breite Solidaritätsbewegung für Sandrine und gegen die Verschärfung der Asylgesetze so nicht möglich gewesen (siehe Rote Fahne News!) ...

Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Eilantrag von Sandrines Anwalt statt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 12. November dem Eilantrag von Sandrines Anwalt, Roland Meister von der Kanzlei Meister&Partner, stattgegeben: „Die grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Falle einer Abschiebung einschließlich einer – in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung“ (Zitat aus dem Gerichtsbeschluss vom 12.11.2019, A9 K 6893/19). Das heißt, das Gericht erkennt Sandrine M. als sogenannte „vulnerable“ Betroffene an, also als besonders schutzbedürftig. Ihre Abschiebung ohne Übergabe in eine qualifizierte medizinische Behandlung in Italien widerspräche dem Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das heißt: ‚Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.‘

Erfolg gemeinsam feiern

In Italien ist eine solche Versorgung seit dem Inkrafttreten der Salvini-Gesetze für Flüchtlinge nicht mehr vorgesehen, der Status der besonderen Vulnerabilität abgeschafft. Sandrine M. bedankt sich von ganzem Herzen für die breite Solidarität. Gemeinsam wollen wir diesen Erfolg am Donnerstag den 12. Dezember, um 18 Uhr, im Büro aktiv, Fruchtschranne 6, in Tübingen feiern.

Kommt zum 1. Flüchtlingspolitischen Kongress

Der Kampf gegen Abschiebungen und für ein Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage geht weiter. Kommt zum 1. Flüchtlingspolitischen Kongress am 30. November, von 11 Uhr bis 19 Uhr, im Arbeiterbildungszentrum Stuttgart, Bruckwiesenweg 10.

 

Hier gibt es die komplette Pressemitteilung als pdf-Datei!