Fridays for Future

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Weitere Gerichtsentscheidungen gegen undemokratische Ausgrenzung

Wie die "Rote Fahne" gestern berichtete, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am 25. November in einem Urteil bezüglich Fridays for Future (FFF) festgestellt, dass es in Deutschland erlaubt und sogar erwünscht ist, mit seiner Fahne zu demonstrieren oder Flugblätter und ähnliches zu verteilen.¹ Zum gleichen Urteil kommt jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin.

Von ffz
Weitere Gerichtsentscheidungen gegen undemokratische Ausgrenzung
(rf-foto)

Das ist ein weiterer Erfolg der MLPD wie jedes demokratisch gesinnten Umweltschützers und jeder demokratisch gesinnten Umweltschützerin gegen Spalter und Liquidatoren.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin bezieht sich auf einen – wie sich jetzt herausstellt – unrechtmäßigen Polizeieinsatz gegen die MLPD im Rahmen von FFF in Rostock. Es enthält grundsätzliche Feststellungen:

 

Zuerst untersagt es dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Polizeipräsidium Rostock, „Teilnehmer der am 29. November in der Innenstadt von Rostock stattfindenden Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung und Demonstration) ‚Fridays for Future‘ allein deswegen von der Teilnahme auszuschließen und / oder ihnen einen Platzverweis zu erteilen, weil sie Plakate, Transparente, Fahnen, Flugblätter oder sonstige Versammlungsmotto mitführen, auf denen der Name oder Symbole der Antragstellerin (der MLPD, Anm. d. Red.) erkennbar sind...“

 

Weiter übernimmt das Urteil die Einschätzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass „die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes … einen verfassungsrechtlich geschützten Auftrag darstellt“. Im Klartext: Die Mitwirkung von Parteien bei Veranstaltungen wie Fridays for Future ist vom Grundgesetz nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht.

 

Außerdem übernimmt es die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass Flugblätter und Fahnen der MLPD, die auch in Rostock eingesetzt worden waren, sich zum Thema der Veranstaltung äußern. Kurz gesagt: Auch dieses Gericht bestätigt der MLPD hiermit, dass sie mit ihren Flugblättern und Fahnen ein Teil der Fridays-for-Future-Bewegung ist, an dieser aktiv teilnimmt und sich einbringt.

 

Dass von selbsternannten Orga-Teams und manchen Ordnern wiederholt die Polizei gegen die MLPD gehetzt wird, ist auch nach dieser Rechtsprechung unrechtmäßig: „Der Versammlungsausschluss, der von Seiten der beteiligten Polizeibeamten nach deren Angaben gegenüber dem Antragsteller (der MLPD, Anm. d. Red.) ausgesprochen wurde, erscheint rechtswidrig. Denn an einer gröblichen Störung … durch den Antragsteller während der Veranstaltung am 20. September 2019 dürfte es vorliegend gefehlt haben.“

 

Gleichzeitig hat auch das Polizeipräsidium Ulm für das Land Baden-Württemberg anerkannt, dass es am 29. November nicht gegen Aktivistinnen und Aktivisten der MLPD vorgehen wird. (Hier das entsprechend Schreiben!)

 

Damit sind alle „Gründe“ einer kleinen Minderheit von Spaltern und Liquidatoren in den Reihen von FFF, die MLPD auf FFF-Veranstaltungen zu bekämpfen, erneut als undemokratische Maßnahmen enttarnt. Die MLPD ruft zur Beteiligung an den Aktionen des nächsten FFF-Aktionstags am 29. November, der auch Umweltkampftag der ICOR² ist, auf. Sie wird sich selbstverständlich aktiv an diesem beteiligen.

 
Hier gibt es das komplette Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin als pdf-Datei!

 
Hier gibt es das Schreiben der Polizei Baden-Württemberg als pdf-Datei