Gekündigte Bergleute

Gekündigte Bergleute

Erster Sieg gegen die RAG vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Rechtsanwalt Peter Weispfenning von der Kanzlei Meister & Partner (Gelsenkirchen) informiert: Nach den Protesten gegen die Skandalurteile gegen die gekündigten Bergleute von Prosper Haniel gibt es nun ein erstes Urteil gegen die RAG!

Korrespondenz

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen teilte in einer Pressemeldung mit:

 

„Die 2. Kammer des ArbG Gelsenkirchen hat in dem Verfahren 2 Ca 953/19 am 27.11.2019 der Kündigungsschutzklage eines Kauenwärters stattgegeben. Die RAG AG hat die Kündigungen mit einem Interessenausgleich vom 29.01.2019 mit Kündigungsliste begründet, dem die unternehmerische Entscheidung zugrunde liegen soll, das Bergwerk Prosper-Haniel insgesamt stillzulegen.

 

Die 2. Kammer ging davon aus, das die RAG AG nicht die Voraussetzungen zur Begründung der Vermutungswirkung des Interessenausgleich mit Namensliste nach § 1 Abs.5 KSchG darlegen konnte. Insbesondere konnte die RAG AG den Verbleib von 468 Arbeitnehmern, die nicht in den Kündigungslisten verzeichnet waren, nicht hinreichend erklären. Der RAG AG sei es auch nicht gelungen, die soziale Rechtfertigung der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen darzulegen. Dem Sachvortrag habe man den prognostizierten Beschäftigungswegfall zum 31.12.2019 hinsichtlich der Beendigung der Nacharbeiten nicht hinreichend entnehmen können.“

 

In dem Prozess wurde der Kläger von Rechtsanwalt Oliver Metzlaff aus Bochum vertreten. Mit der Begründung hätten aber auch die von einer anderen Kammer in Gelsenkirchen und einer in Essen abgewiesenen Klagen Erfolg haben müssen.

 

Ein Grund mehr, den Streit gegen die Kündigungen zu verstärken!

 

Glück AUF!