Jugendverband REBELL

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Prozess gegen die Stadt Mülheim für Sommercamp-Teilnahme

Am kommenden Donnerstag findet ein Prozess des Jugendverbands REBELL gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr statt. Der REBELL fordert, für sein jährliches Sommercamp, in die Liste der zugelassenen Anbieter von Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 7 SGB II aufgenommen zu werden. Damit können Kinder bzw. deren Eltern und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, für die Teilnahme Zuschüsse erhalten. Es handelt sich hier um einen Prozess von wichtiger Bedeutung, da das Urteil Vorbildfunktion für andere Kommunen in Deutschland haben kann. In ersten Instanz hat das Sozialgericht Gelsenkirchen die Klage abgewiesen. Die Berufungsverhandlung beim Landessozialgericht findet am Donnerstag, 5. Dezember, um 12 Uhr, in der Zweigertstraße 54, Saal 2219 in Essen statt.