AfD

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Weitere Parteispendenaffäre

Laut internen Buchhaltungsunterlagen verstieß die AfD in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach gegen das Parteiengesetz. Es geht um nicht ordnungsgemäß deklarierte und wohl unzulässige Spenden in einer Gesamthöhe von rund 55.000 Euro. So wurde Dokumenten zufolge die Spende einer Firma aus dem US-Bundesstaat Florida in Höhe von 13.500 Dollar nicht korrekt im Rechenschaftsbericht der Partei angegeben. In einem anderen Fall verschwieg die AfD eine Zuwendung in Höhe von 11.900 Euro. In einem Schreiben des Spenders an die Partei hieß es dazu, der Rechnungsbetrag sei wunschgemäß „gestückelt“ worden. Auch eine Wahlkampfspende in Höhe von 9.999 Euro, die über das Konto einer Münchner Treuhandfirma überwiesen wurde, wirft "Fragen auf".