Bundestag
Mahnmal für „Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft“
Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen, ein zentrales Mahnmal für die „Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland“ zu errichten. Die Bundesregierung soll im kommenden Jahr zunächst ein Konzept vorlegen. Ein Ort steht noch nicht fest. Die Linkspartei stimmte gegen den Antrag der Regierungsfraktionen. Dieser Beschluss reiht sich ein in die Rechtsentwicklung der Bundesregierung und in die geschichtsrevisionistische Linie, die die staatliche Gedenkkultur seit Jahren prägt. Mit dem antikommunistischen Kampfbegriff von der "kommunistischen Gewaltherrschaft" soll der Sozialismus/Kommunismus, die Gesellschaft der Befreiung von kapitalistischer Klassenherrschaft als Hort der Unfreiheit und einer Diktatur über die Massen diffamiert werden. Es soll vergessen gemacht werden, dass die Diktatur des Proletariats genau das Gegenteil davon ist, nämlich die Unterdrückung der alten Ausbeuter, die mit breitester Demokratie für die Massen einhergeht. In den ehemals sozialistischen Ländern wurden hier bereits große Errungenschaften erzielt, die allerdings immer wieder gegen den Terror der Konterrevolution verteidigt werden mussten. Sei es gegen die imperialistische Intervention nach der Oktoberrevolution 1917 oder den Überfall der Hitler-Faschisten auf die sozialistische Sowjetunion im II. Weltkrieg. Dieser Bundestagsbeschluss ist eine bewusste Verdrehung der geschichtlichen Tatsachen. Er wirft ausgemachte Konterrevolutionäre und Terroristen mit teilweise unschuldigen Opfern des zunehmend verbürokratisierten Staatssicherheitsapparats und des nach dem Verrat am Sozialismus eingeführten bürokratischen Kapitalismus in einen Topf.