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Massenüberwachung am Pranger

Gestern Abend in der „Tagesschau“: „Darf der Bundesnachrichtendienst (BND) die Kommunikation von Ausländern im Ausland nahezu uneingeschränkt und ohne Anlass überwachen? Das überprüft ab heute das Bundesverfassungsgericht.“ Nein, das Verfassungsgericht tut dies nicht auf Antrag der Regierung oder auf Antrag einer der im Bundestag vertretenen Parteien. Kläger ist vielmehr die französische Sektion der Organisation „Reporter ohne Grenzen“. In Deutschland hat sich die „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“ der Klage angeschlossen.

Von sb
Massenüberwachung am Pranger
BND hört mit: Radome des Geheimdienstes in Bad Aiblingen (foto: gemeinfrei)

Den Klägern geht es darum, dass der Auslandsgeheimdienst BND gegen Artikel 10 Grundgesetz verstößt. Da heißt es: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Zur zweifelhaften Daseinsberechtigung des BND gehört aber gerade, diese Geheimnisse zu verletzen. Dafür wurden ihm laufend neue Ausnahmeregelungen geschaffen.

 

Tatsächlich müssen die meisten kritischen Journalistinnen und Journalisten, Verteidigerinnen und Verteidiger bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten sowie vor allem Revolutionärinnen und Revolutionäre weltweit davon ausgehen, vom BND überwacht zu werden. Die aserbaidschanische Journalistin Khadija Ismyilova berichtet, dass der BND an ihren Recherchen zu Korruptionsfällen im staatlichen und wirtschaftlichen Bereich interessiert sei und dass sie davon ausgehen müsse, vom BND laufend abgehört zu werden.¹

 

Allerdings ist keineswegs nur die oben genannte Gruppe von der Schnüffelei betroffen. Fakt ist: Überwacht wird grundsätzlich erst mal jeder und jede. Der BND behauptet zwar, dass schlussendlich nur Ausländerinnen und Ausländer wirklich unter die Lupe genommen würden, aber es ist alleine technisch nicht möglich, das genau zu unterscheiden.

 

Dazu kommt, dass der BND mit anderen Diensten imperialistischer Länder - vor allem dem US-amerikanischen Militärgeheimdienst NSA - kooperiert und diesem von ihm gesammelte Daten weiterreicht. Für die NSA oder für den ebenfalls von den USA betriebenen Auslandsgeheimdienst CIA sind aber Deutsche natürlich "Ausländer". Wer soll da glauben, dass diese Daten nicht verwendet werden?

 

„Durch die drei Geheimdienstsorganisationen Bundesverfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) – unterstützt von der Polizei – nimmt die Bespitzelung und Überwachung riesige und unkontrollierbare Ausmaße an," analysierte Willi Dickhut bereits Ende der 1970er-Jahre.¹

Eine zentrale Methode der Geheimdienste

Die Massenüberwachung ist nach wie vor eine zentrale Methode der deutschen Geheimdienste. Seine Methoden wurden seither umfassender, wie im Juni 2017 der NSA-Ausschuss des Bundestages bestätigte - erinnert sei an das Abhören von Bundeskanzlerin Angela Merkels Handy durch den US-Geheimdienst NSA. Dabei stellte sich heraus, dass die NSA beim computergesteuerten Ausspähen von E-Mails, Telefongesprächen usw. 40.000 sogenannte Selektoren benutzt, der BND „nur“ 3000. Selektoren sind Suchbegriffe, die eigentlich rechtlich nicht benutzt werden dürfen (siehe Rote Fahne News). Genauso läuft das heute noch. Wer ein in den Selektoren als verdächtige festgelegtes Wort am Telefon nennt, gerät schon ins Visier des BND.

Trügerische Hoffnung

Die Erkenntnisse des damaligen NSA-Untersuchungsausschusses sind Grundlage für die heutige Klage gegen den BND. So erklärt Ulf Buermeyer, der Vorsitzende der „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“, gegenüber heise online: „Wir streben mit unserer Beschwerde an, dass die nicht zielgerichtete, allgemeine Überwachung des Internets für verfassungswidrig erklärt wird."³ Diese Hoffnung hat sich allerdings schon mehrfach als trügerisch erwiesen.

 

Die Überwachung nimmt weiter zu: Sei es die laufende Überwachung der kurdischen und türkischen Freiheitskämpferinnen und -kämpfer, die Weitergabe dieser Kenntnisse an die türkische faschistische Regierung, die Verhaftung dieser Freiheitskämpferinnen und Freiheitskämpfer als Revolutionäre in Deutschland usw. Bereits 2013 sickerte durch, dass der BND gezielte Tötungen von Verdächtigen im Ausland zumindest unterstützt.⁴

Machtbefugnisse werden erweitert

Die Machtbefugnisse der Geheimdienste wurden durch bisherige juristische Verfahren nicht dauerhaft eingeschränkt. Sie wurden de facto erweitert. Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung, der massive Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte – gewinnt unter der Rechtsentwicklung der Bundesregierung immer größeren Spielraum. Dies insbesondere mit der Verschärfung der Polizeigesetze in vielen Bundesländern.

 

Doch gerade hier treffen Geheimdienste und Polizei auf einen wachsenden Volkswiderstand. Die staatliche Massenüberwachung stößt auf breite Ablehnung. In der Kritik steht mehr und mehr auch der staatlich organisierte Antikommunismus, mit dem vor allem die MLPD aus dem Massenwiderstand herausgesäubert werden soll. Schließlich richtet sich die ganze Faschisierung des Staatsapparates letztlich besonders gegen die entschlossenste revolutionäre Kraft.

 

Es ist richtig, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Aber es reicht nicht aus, nur diese eine Praktik der Dienste abzuschaffen. Nötig ist ein aktiver Massenwiderstand gegen die Faschisierung des Staatsapparats und gegen die Massenüberwachung, ist der Kampf zur Verteidigung und zum Ausbau der demokratischen Rechte und Freiheiten. Erst im Sozialismus, unter der Diktatur des Proletariats, dient der Staatsapparat den Bedürfnissen der Arbeiterklasse und der breiten Massen.