Belgien
Kassationshof empfiehlt: PKK ist keine terroristische Organisation
Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ mitteilt, hat der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof – dem obersten belgischen Gericht - in Brüssel empfohlen, die Entscheidung des Revisionsgerichts vom März 2019 zu bestätigen.
Dieses hatte in dem seit etlichen Jahren laufenden Verfahren gegen kurdische Exilpolitikerinnen, Exilpolitiker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurdischer Medien entschieden, dass der Prozess wegen des Vorwurfs der Unterstützung des Terrorismus - hier: PKK - nach geltendem belgischen Recht nicht zu eröffnen ist.
Im Zentrum dieser Entscheidung stand die Frage, ob es sich im Falle der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) überhaupt um eine - von der Anklage behauptete - terroristische Organisation handelt. Das Gericht hatte sich – auf der Basis umfangreicher Anträge der Verteidigung – intensiv mit den politischen Hintergründen des seit bald einhundert Jahren ungelösten türkisch-kurdischen Konfliktes auseinandergesetzt.
Es kam schließlich zu dem Ergebnis, dass es hier um eine bewaffnete innerstaatliche Auseinandersetzung geht, bei dem die PKK bzw. die Volksverteidigungskräfte (HPG) als eine Seite des Konflikts, aber keinesfalls als terroristische Organisationen zu werten seien. Die Richter hatten ihre Argumentation außerdem auf das Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens gestützt, wonach Freiheitskämpfe gegen Ausbeutung und Unterdrückung anzuerkennen sind. Auch, weil die PKK auf europäischem Boden keine militärischen Angriffe durchführe, könne das in Belgien geltende Antiterrorgesetzes nicht angewendet werden.
Dieser Sichtweise folgt nunmehr der Staatsanwalt des Kassationshofs mit seiner Empfehlung. Das Verfahren ist noch anhängig, und wird am 28. Januar fortgesetzt.