Stuttgart
Moderne Zeiten – keine Chance für den „Angeklagten!“
Zirka 20 Prozessbeobachterinnen und -beobachter hatten sich am 14. Januar zur Verhandlung beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart getroffen.
Sie unterstützten einen Kollegen mit einer kleinen Begrüßung und Schildern mit Aufschriften wie „Arbeiter sind keine Sklaven“. Aufgerufen zum Prozessbesuch wurde über die Montagsdemo und verschiedene Initiativen und Solidaritätskomitees.
Um den Kollegen endgültig loszuwerden, wurde er vom Geschäftsführer der IT-Firma, bei der er angestellt war, gemobbt. In einer zirka 200 qm großen Halle arbeitete er als einziger und bei absichtlich eingerichteter schlechter Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Seine Arbeitsbedingungen schilderte er vor dem Gericht: „Ohne vertragsgerechte Aufgaben und ohne Internetzugang habe ich eineinhalb Jahre immer wieder gefordert, entsprechend meinem Arbeitsvertrag als Entwickler arbeiten zu können.“ Aber nichts geschah. Als er sich nach knapp zwei Jahren selber einen Internetzugang schaffte, war es dann so weit. Ihm wurde unterstellt, er hätte damit großen Schaden für die Firma anrichten können. Faktisch gab es aber keinen.
Für das begangene Mobbing interessierte sich die Richterin gar nicht. Im Gegenteil: Sie beriet die Geschäftsleitung noch, wie sie missliebige Angestellte besser loswerden kann. Die Kündigung ist nun rechtmäßig und der Kollege seine Arbeit los. Für die meisten Prozessbeobachter war dies ein abgekartetes Spiel. Während bei ihm alles hinterfragt wurde, durfte der Geschäftsführer behaupten, was er wollte, diffamieren, beleidigen und die Wahrheit verdrehen, wie er konnte. Die belastenden Arbeitsumstände und Verletzungen der Arbeitgeberpflichten hatten keine Bedeutung. Das Mobbing durch den Geschäftsführer wurde mit dem Urteil faktisch belohnt. „Ohne Beweise, keine Kündigung“ hatte keine Bedeutung.