Hamburg

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Morgen Solidaritätskundgebung vor Arbeitsgerichtsprozess

Am morgigen Donnerstag, den 16. Januar, findet um 11.30 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96 eine Solidaritätskundgebung statt. Der Prozesstermin selbst ist um 12.30 Uhr. Der Prozess findet im Saal 411 statt.

Auszug aus Pressemitteilung

Unter dem Schlagwort „Starke Schiene" hat sich der DB Konzern für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ehrgeizige Ziele gesetzt. Da ist die Rede von Verdoppelung der Passagierzahlen im Fernverkehr, von 1 Milliarde mehr Kunden im Nahverkehr, von 7 Prozent mehr Anteil am Güterverkehr, von 30 Prozent mehr Kapazität in der Infrastruktur, von der Einsparung von 10,5 Millionen Tonnen CO2. Und nicht zuletzt sollen in den nächsten Jahren bis zu 100.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bahn gewonnen werden. In der breiten öffentlichen Debatte über all das, und über die Finanzierung der überfälligen Maßnahmen kommt eines oft zu kurz: Wie steht es um die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner - diejenigen Menschen, die das alles umsetzen sollen?

 

Der aktuelle Fall bei der DB Fernverkehr in Hamburg wirft ein Schlaglicht auf die Situation. 26 als Wagenmeister beschäftigten Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern - von bundesweit 540 - wurde erklärt, ihr Berufsbild werde nicht mehr benötigt. Sie erhielten dann auch mit Zustimmung des Gesamtbetriebsrates alle eine Änderungskündigung. Das Unverständnis dafür war groß, nicht nur bei den Betroffenen, sondern insgesamt unter der Belegschaft, und auch beim Betriebsrat vor Ort. Denn die Aufgaben der Wagenmeister waren ja unter anderem auch sicherheitsrelevante Checks und Vorbereitungsarbeiten an den ICs und ICEs. Auch die rasche Beseitigung von technischen Störungen, die den Reisekomfort beeinträchtigen gehören dazu. Sollte das etwa überflüssig sein? Nein, hieß es von den Bahnvertretern, das würden andere übernehmen.

 

Nun sieht es aber so aus: Die ehemaligen Wagenmeister in Hamburg machen nach wie vor ihren bisherigen Job. Allerdings mit erheblichen Gehaltseinbußen. Dagegen hat ein betroffener Kollege geklagt, und in erster Instanz war er erfolgreich. Am 16. Januar, um 12.30 Uhr, steht nun die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht an. Kommt zahlreich zur Kundgebung und zum Prozess!