Stuttgart
Alassa Mfouapon darf nicht abgeschoben werden - Asylverfahren rechtens
Im Kampf um ein Bleiberecht für Alassa und für die Rechte von Flüchtlingen haben wir wichtige Erfolge errungen:
Endlich - nach einem Jahr! - wurde auf den Eilantrag gegen die Abschiebeverfügung für Alassa reagiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge musste die Abschiebeanordnung aufheben. Demnach ist der Asylantrag von Alassa Mfouapon in Deutschland zulässig und muss hier befasst werden. Das ist ein Riesenerfolg der großen bundesweiten Solidarität!
Es ist auch ein Schlag ins Gesicht von Bild und AfD – ihrer Hetze („Asylbetrüger“, „Krimineller“) wurde vollständig der Boden entzogen, das musste die Behörde unmissverständlich zugestehen. Diese Entscheidung ist auch wichtig für alle anderen Flüchtlinge, die in die unmenschlichen Verhältnisse nach Italien abgeschoben werden sollen. Nicht zuletzt ist es von Bedeutung für die Klage Alassa Mfouapons gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Polizeieinsatzes im Mai 2018 in der LEA Ellwangen – sein Rechtsanwalt, Roland Meister, rechnet noch in diesem Jahr mit der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
"Der Kampf ist lang, bis er zum Ende gelangt, und er ist nicht nur der Kampf für Alassa", so Alassa Mfouapon in einem Statement. "Im Gegenteil: Die Freiheit, die Gleichheit, die Achtung, der Respekt und das Asylrecht für alle diejenigen, die ein ganzes Leben, eine ganze Kultur, ihre Familien und ihre Häuser verlassen haben, um zu einer neuen Hoffnung zu fliehen - mit der Idee, ihre Schicksale und ihre Geschichte zu verändern, ist wichtig."