Hamburg
2:0 für Wagenmeister vor Gericht
Am 16. Januar fand vor dem Landesarbeitsgericht in Hamburg die Berufungsverhandlung in der Klage eines Wagenmeisters statt.
Er klagte gegen eine Änderungskündigung, die ihm nicht nur massive Lohneinbußen von zirka 500 Euro „bescherte“ sondern auch eine Abqualifizierung seiner Tätigkeit beinhaltete.
Deutsche Bahn zog Berufung zurück
Vor dem Arbeitsgericht Hamburg hatte er bereits gesiegt. Das wollte die Deutsche Bahn nicht auf sich sitzen lassen und ging in die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht. Am 16. Januar hat die Deutsche Bahn dann nach kurzer Verhandlung die Berufung zurückgezogen und verbindlich auf weitere Rechtsmittel verzichtet - damit gilt das Urteil des Arbeitsgerichts - also 2:0 für den Wagenmeister!
Tätigkeit der Wagenmeister ist wichtig für die Sicherheit der Passagiere
In Hamburg arbeiteten bisher noch 26 Wagenmeister von ehemals 540 bundesweit, die für die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der Züge garantierten. Die Folgen der Abschaffung dieser Tätigkeit bekommen wir tagtäglich mit verspäteten Zügen, defekten Wagons bei der Bahn etc. zu spüren. In seiner Klage, war ihm der Protest dagegen mindestens so wichtig wie die Lohnfrage.
Starke Solidarität
Mit einer Kundgebung vor dem Landesarbeitsgericht und einem mit insgesamt mindestens 40 Beteiligten gefüllten Gerichtssaal - unter anderem kamen auch seine Betriebsratskollegen aus Hamburg - wurde eine breite Öffentlichkeit geschaffen. Auf der Kundgebung sprachen Vertreter von DIDF, Linkspartei, Internationalistischem Bündnis und der MLPD, ein Betriebsrat von Airbus und eine Vertrauensperson des ICE-Betriebswerks - Gewerkschaftsfahnen sah man von der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft), IGBCE und IG Metall.