Repression
Hans-Litten-Archiv klagt gegen den „Verfassungsschutz“
Unter der Überschrift „Geheimdienst als Zensor der Zivilgesellschaft?“ hat das Hans-Litten-Archiv gegen seine Erwähnung im sogenannten Verfassungsschutzbericht protestiert:
„Das Hans-Litten-Archiv klagt vor Gericht gegen seine Nennung im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2018. Darin wird der Archivverein als ‚extremistische Gruppierung‘ aufgeführt, die ‚verfassungsfeindliche Ziele‘ verfolge. Zudem wird der als gemeinnützig anerkannte eigenständige Verein fälschlich als ‚Struktur‘ der Antirepressionsvereinigung Rote Hilfe e.V. bezeichnet. Eine solche Einstufung gefährdet die wissenschaftliche Kooperation des Archivs mit anderen Institutionen wie Universitäten. Zudem droht dem Archivverein durch die Nennung im Verfassungsschutzbericht der Entzug der Gemeinnützigkeit, wie dies kürzlich auch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) widerfahren ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 29. Oktober 2019 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Gegen diesen Beschluss hat das Hans-Litten-Archiv, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Peer Stolle, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Mit einem Beschluss des OVGs wird in den nächsten Wochen gerechnet.
Der Vorsitzende des Hans-Litten-Archivs, der Historiker Dr. Nikolaus Brauns, erklärt dazu: ‚Wir wehren uns dagegen, dass der Inlandsgeheimdienst als Zensor zivilgesellschaftlichen Engagements auftritt. Unsere Klage führen wir daher nicht nur im eigenen Interesse sondern auch stellvertretend für andere von Überwachung und Stigmatisierung durch die Schlapphüte betroffene demokratische und antifaschistische Vereinigungen.‘"