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Beschluss des ver.di-Gewerkschaftsrates zur BDS-Kampagne

Zum ver.di-Bundeskongress hatte die ver.di-Jugend einen Antrag zur BDS-Kampagne eingebracht, der sich nicht nur von der BDS-Kampagne distanzierte, sondern auch die Zusammenarbeit mit Organisationen und Personen verbieten wollte, die sich mit der BDS-Kampagne solidarisieren. Das wäre einem Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber diesen Organisationen und Personen gleichgekommen.

Korrespondenz
Beschluss des ver.di-Gewerkschaftsrates zur BDS-Kampagne
Die Grenzmauer zum Gazastreifen. Links: Die Figur Handala, die auch Emblem der BDS-Kampage ist (foto: ISM Palestine - https://www.flickr.com/photos/ismpalestine/3372412741/ (CC BY-SA 2.0))

Die Antragskommission hatte den Antrag entschärft, was ein Erfolg der Kritikbewegung in ver.di ist. Nun heißt es aber immerhin, dass sich ver.di von der Kampagne distanziert. Das geht auf die antideutsche „Begründung“ zurück, die BDS-Kampagne sei antisemitisch. Dass die BDS-Kampagne und ihre Unterstützer antisemitisch seien, ist eine antikommunistische Fake-News-Kampagne, die auf die Unwissenheit der Kolleginnen und Kollegen setzt. Die BDS-Kampagne richtet sich zum Beispiel gegen internationale Konzerne, die imperialistische Geschäfte in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten machen.

 

Auf dem Bundeskongress wollten zahlreiche Delegierte dafür sprechen, auch den entschärften Antrag abzulehnen. Aus zeitlichen Gründen wurde der Antrag aber auf dem Bundeskongress nicht mehr diskutiert, wohl auch, um einer offenen Debatte aus dem Weg zu gehen. Inzwischen hat der Gewerkschaftsrat von ver.di den Antrag der ver.di-Jugend gegen die BDS-Kampagne entsprechend der Empfehlung der Antragskommission beschlossen.

 

Die engagierten Anti-anti-BDS-Kolleginnen und Kollegen stehen jetzt vor neuen Anforderungen, in der Vorbereitung des nächsten Bundeskongresses, eine entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten und diesen Beschluss rückgängig zu machen.