KPD-Verbot

KPD-Verbot

„Ein Geschichtskrimi besonderer Art“

Am Mittwoch, den 29. Januar, lädt das Arbeiterbildungszentrum in Gelsenkirchen zu einem spannenden Vortrag über die Hintergründe des Verbotes der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) vor 64 Jahren ein.¹

Von Arbeiterbildungszentrum Gelsenkirchen
„Ein Geschichtskrimi besonderer Art“
(foto: screenshot)

Das KPD-Verbot war in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig

Der Vortrag verspricht einen wahren Geschichtskrimi. Prof. Dr. Josef Foschepoth, … ehemals Universität Freiburg, ist Zeithistoriker und Spezialist. … insbesondere des „Kalten Krieges“. In seinem 2017 erschienen Buch, „Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg“ das auf einer Fülle von bislang unter Verschluss gehaltenen Geheimakten basiert, weist er nach, dass das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands vom 17. August 1956 in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig war...

Verfahren war in eine antikommunistische Hexenjagd eingebettet

Die KPD wurde nach einem der längsten politischen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe auf Betreiben der Adenauer-Regierung verboten. Das Verfahren war damals in eine über die Medien entfachte antikommunistische Hexenjagd eingebettet … Von 1951 bis 1968 gab es in der Bundesrepublik sieben mal mehr Verurteilungen gegenüber Kommunisten wegen ihrer Weltanschaung (nämlich 6758) als gegenüber Tätern des Hitler-Faschismus (999) … Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit dazu, mit dem Referenten zu diskutieren.

Wann und wo?

Diese spannende Veranstaltung findet am Mittwoch, 29. Januar, um 19 Uhr, im Lichthof „Schacht 3“, Koststraße 8, 45899 Gelsenkirchen, statt. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 10 Euro / ermäßigt 6 Euro. Ab 18 Uhr und in der Pause werden Getränke und warme Speisen angeboten. Mit dem ÖPNV ist „Schacht 3“ wie folgt erreichbar: 301 oder SB 36 vom HBF Gelsenkirchen bis Buerer Straße. U11 vom HBF Essen bis Buerer Straße.

 

Hier gibt es den Flyer zur Veranstaltung