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Gerichte: PKK ist keine Terror-Organisation, sondern Partei in einem Bürgerkrieg

„Am 8. März 2019 wies das Brüsseler Berufungsgericht (Anklagekammern) den Fall ab, in dem der belgische Föderalstaatsanwalt 41 Personen und Körperschaften als Anführer oder Teilnehmer an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation (gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK) verfolgt hat", so das Kurdische Institut in Belgien. Weiter schreibt es:

Von Kurdisches Institut Brüssel

"In der Entscheidung des Berufungsgerichts wurde festgestellt, dass die PKK keine terroristische Organisation ist, sondern eine Partei in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt (NIAC), der die Kurden gegen den türkischen Staat aufbringt. Deshalb kam das Brüsseler Berufungsgericht zu dem Schluss, dass das humanitäre Völkerrecht (die Kriegsgesetze) und nicht die Anti-Terrorismus-Gesetzgebung gilt.

 

Der Bundesanwalt hat gegen diese wichtige Entscheidung beim Kassationsgericht Berufung eingelegt. Das Kassationsgericht wies diese Berufung am 28. Januar zurück und bestätigte die frühere Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Entscheidung … beendet höchstwahrscheinlich auch die Kriminalisierung der PKK und anderer kurdischer Organisationen oder Aktivisten, die - laut Bundesankläger - damit in Zusammenhang stehen.

 

Diese wichtige Entscheidung kommt kurz nach der Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union, das in seiner Entscheidung T 316/14 vom 15. November wegen unzureichender Begründung alle zwischen 2014 und 2017 getroffenen Entscheidungen der EU zur Aufnahme der PKK in die europäische Terroristenliste für nichtig erklärt hat.

 

Die Europäische Union hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und sofort beschlossen, die PKK wieder in die Terroristenliste aufzunehmen. ... Die PKK hat gegen diese neue und offensichtlich rechtswidrige Entscheidung sofort Berufung eingelegt ..."