Antikommunismus

Antikommunismus

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von „linksunten.indymedia“

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) hat am 25. Januar das Verbot der Internetplattform "linksunten.indymedia.org" (LI) bestätigt.

Von jf

Die fünf Kläger akzeptieren das nicht und werden das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Verbot ist ein gravierender Angriff auf die Pressearbeit fortschrittlicher und revolutionärer Kräfte im Zuge der Rechtsentwicklung nicht nur der Regierung. Zu Recht löst das Vorgehen des Gerichts breite Empörung aus. Schon am Samstag, 25. Januar, demonstrierten in Leipzig 1300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen das Verbot.

 

Der Aufruf „Gemeinsam gegen das Verbot der LI“ wird von 18 Vereinigungen – unter anderem dem Chaos Computer Club – unterstützt, die MLPD hat schon 2017 den Plattform-Betreibern ihre Solidarität erklärt.

Angriff auf fundamentale demokratische Presserechte

Das geltende Presserecht hat hohe Hürden für Verbote. netzpolitik.org weist am 29. Januar darauf hin, dass bei LI 200.000 Beiträge veröffentlicht wurden. Das Innenministerium hat jedoch gegen keinen einzigen Beitrag Ermittlungen aufgenommen oder Anzeige erstattet. Darüber hätte auch nicht das Innenministerium entscheiden müssen, sondern die Landesanstalt für Kommunikation/Stuttgart nach dem Telemediengesetz.

 


Das antikommunistische Motiv kommt klar mit der Begründung der Entscheidung des BVG Leipzig auf den Tisch, LI sei „eine Vereinigung… , die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen“ - so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft/Leipzig.


- Das Verbot der Plattform linksunten.indymedia sofort aufheben!
- Rehabilitierung der fünf Anklagenden – Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums!
- Kampf der Manipulierung der öffentlichen Meinung durch den primitiven und den modernen Antikommunismus!
- Freier Zugang zu dem Massenmedien für Marxisten-Leninisten und alle fortschrittlichen Kräfte!