Frauenverband Courage

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„Finanzgericht erklärt Entzug der Gemeinnützigkeit für rechtswidrig“

Kampfgeist und langer Atem zahlen sich aus! Das Finanzgericht erklärt nach sieben Jahren den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Frauenverband Courage für die Jahre 2010 bis 2011 für rechtswidrig!

„Finanzgericht erklärt Entzug der Gemeinnützigkeit für rechtswidrig“
Aktivistinnen des Frauenverbands Courage (rf-foto)

Mit diesem großen Erfolg endete die Verhandlung der Klage des Frauenverbands Courage gegen das Finanzamt Wuppertal. 2012 hatte es Courage die Gemeinnützigkeit entzogen, was der Frauenverband nicht auf sich sitzen ließ ...

 

Vergeblich versuchten die Vertreter der Oberfinanzdirektion NRW ihren Vorwurf des „Linksextremismus“ gegen den Frauenverband Courage e.V. zu beweisen ... Diesem war bereits 2018 vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt worden, den Frauenverband Courage als „Vorfeldorganisation“ der MLPD zu bezeichnen oder als "wesentlich von der MLPD beeinflusst".

 

Der Vorsitzende Richter des Finanzgerichts erklärte: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“

 

Seyran Cenan vom Bundesvorstand des Frauenverbands Courage erklärte bei der anschließenden Kundgebung: „Der Verlauf der Verhandlung war ein wichtiger Meilenstein im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit und unsere Überparteilichkeit in der Bandbreite "von Religion bis Revolution" ... Natürlich versteht es sich für einen demokratischen überparteilichen Frauenverband von selbst, dass faschistische, rassistische, frauenfeindliche und religiös fundamentalistische Kräfte ausgeschlossen sind ...“

 

… Wir bleiben dabei: Her mit unserer Gemeinnützigkeit und der anderer betroffener fortschrittlicher und antifaschistischer Vereine!