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Kumpel melden sich vor Gericht zu Wort

Am 4. Februar fand ein weiterer Prozess eines nicht-APG-berechtigten Kumpels am Essener Arbeitsgericht statt.

Korrespondenz aus Essen
Kumpel melden sich vor Gericht zu Wort
Bild vom erfolgreichen Prozess der nicht-APG-berechtigten Kumpel Ende Januar vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (rf-foto)

Der Kumpel aus Moers wurde von Rechtsanwalt Peter Weispfenning vertreten. Der Richter ließ sich lang und breit über die verschiedenen Punkte aus. Dann trugen beide Seite nochmal ihre Argumente vor: Dem Kumpel fehlen noch 27 Tage zur Stichtagsregelung! Dazu erklärte Rechtsanwalt Weispfenning, dass angesichts der Gewinne der RAG 150 Kumpel weiterbeschäftigt werden könnten.

Klagender Kumpel meldete sich von Anfang an zu Wort

Bestechend und begeisternd war, dass sich der klagende Kumpel von Anfang an zu Wort meldete und die RAG anklagte. Er macht deutlich, dass Arbeit da ist, die von Fremdfirmen gemacht wird.

 

Als der Prozess beendet war, ergriff ein Besucher - selbst ein Kumpel türkischer Herkunft - selbstbewusst das Wort: „Bei 30 Jahren unter Tage kann ich ja wohl drei Minuten reden.“ Der Richter hörte den Kumpel an, erklärte aber, dass das Gesagte nicht in die Urteilsfindung einfließen werde.

Die müssen wissen, wo der Hammer hängt

Ein Kumpel aus dem Publikum

Der RAG-Anwalt war sich unsicher, wie er sich verhalten sollte, während der Kumpel ausführte, dass es Arbeit ohne Ende gebe, dass die Wasserhaltung nicht im geplanten Zeitraum einzuhalten sei, dass Fremdfirmen eingearbeitet werden usw. Dieser Kumpel sagte hinterher: „Die müssen wissen, wo der Hammer hängt.“

 

Das Urteil wird später verkündet werden. Bei einem negativen Urteil wird die nächste richterliche Instanz angerufen.