Kleine Anfrage

Kleine Anfrage

Entzug der Gemeinnützigkeit für VVN-BdA rechtswidrig

Auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei erwiderte die Bundesregierung, dass das Berliner Finanzamt keine Rechtsgrundlage dafür hatte, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden haben die Gemeinnützigkeit des antifaschistischen Verbandes explizit bestätigt, während sie in Berlin bestritten wird. Ulla Jelpke von der Linkspartei: "Deswegen muss dieser Gesinnungsparagraph aus dem Gemeinnützigkeitsrecht verschwinden ... Die VVN-BdA ist gemeinnützig und muss es auch bleiben.“