Überwachung

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Handydaten-Ortung - Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie?

In den letzten Tagen entbrennt eine Diskussion darüber, ob zur Kontaktnachverfolgung möglicher Covid-19-Infizierter die massenhafte Überwachung der Standortdaten von Mobiltelefonen ermöglicht werden soll.

Von gos / ms
Handydaten-Ortung - Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie?
Foto: Maqa544 - Eigenes Werk

Ins Spiel gebracht wird dazu unter anderem die Nutzung einer Handy-App, die ohne Tracking von Standortdaten oder Funkzellendaten auskommen und so die Kontaktnachverfolgung ohne Verletzung des Grundrechtsschutzes möglich machen soll.

 

Die App stützt sich auf die Nahfeldkommunikation des Telefons (Low Energy Bluetooth). Diese benutzt man, wenn man zum Beispiel Funkkopfhörer an das Smartphone anschließt. Immer wenn sich zwei Menschen in "infektionsgefährlicher" Weise nahekommen (vorausgesetzt sie haben beide ein Mobiltelefon mit dieser App), tauschen beide Handys eine Identitätsnummer aus und speichern die Begegnung. Wird später ein App-Benutzer positiv getestet, bekommen die „Kontakttelefone“ aus der Liste einen Alarm, verbunden mit der Anweisung, sich umgehend in Quarantäne zu begeben.

Alles anonym und freiwillig?

Versprochen wird, dass das alles „anonym“, verschlüsselt und vor allem freiwillig geschieht - verbunden allerdings mit einem wachsenden moralischen Druck, nicht als Egoist dazustehen, wenn man es nicht macht. Laut einer in der letzten Woche durchgeführten Umfrage der Universität Oxford1 waren 70 Prozent der Befragten bereit, eine solche App auf ihrem Mobiltelefon zu installieren. Ähnliche Umfragen in Deutschland kommen auf 50 Prozent.

 

Der am häufigsten genannte Grund gegen eine Installation ist allerdings die Sorge, dass die App als Vorwand für eine stärkere Überwachung nach dem Ende der Pandemie genutzt werden könnte.

Spahn scheiterte am Protest

Wie berechtigt dies ist, unterstreicht die Tatsache, dass die massenhafte Standortüberwachung von den Geheimdiensten längst praktiziert wird. Unter dem Vorwand der Corona-Bekämpfung soll die Bevölkerung nun systematisch daran gewöhnt werden. Das Handelsblatt meldete am 29. März: „In einigen Ländern wie Deutschland geben Netzbetreiber bereits seit einigen Tagen oder Wochen anonymisierte Bewegungsdaten ihrer Kunden an Behörden weiter. In mehreren Tranchen teilte die Telekom Daten mit dem Robert-Koch-Institut.“ 

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte in seinem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eine Regelung zur Abfrage von Funkzellen-Daten der Mobiltelefondaten verankern. Sie sollte den Behörden ermöglichen, „zum Zwecke der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ... technische Mittel“ einzusetzen und von den Anbietern die Herausgabe von Verkehrs- und Standortdaten zu verlangen.

 

Dieser Versuch der weiteren Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses - das unter anderem das unbefugte Abhören, Unterdrücken, Verwerten oder Entstellen von Telekommunikation verbietet - scheiterte am Widerstand bis in die bürgerlichen Parteien hinein. Spahn hat diese Pläne zunächst zurückgestellt, aber nicht aufgegeben.

Was geschah in Südkorea?

Die Begründung des Gesetzentwurfs verwies hierzu auf „internationale Erfahrungen“, etwa in Südkorea. Dort zeigt sich, was mit „technischen Mitteln“ gemeint ist: Insbesondere auch die Verknüpfung von Quellen, indem neben Mobilfunkdaten auch Datenbestände von Kreditkartenunternehmen und Bilddaten von Videoüberwachungsanlagen herangezogen wurden.

 

Zudem wurden die früheren Aufenthaltsorte infizierter Personen veröffentlicht, was eine Preisgabe sensibler - nicht krankheitsbezogener - Informationen über namentlich bestimmbare Personen darstellt.

Ausschlaggebend: Massentests

Ebenfalls unter dem Vorwand der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde der dortigen Bevölkerung damit zugemutet, großflächige Datenerfassungen und erhebliche Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte hinzunehmen. Dabei kennt man zu  Südkorea keine Untersuchung, die einen gesundheitlichen Nutzen der Handy-Ortung ergeben hätte. Ausschlaggebend für die erfolgreiche Eindämmung der Pandemie waren Massentests, für die die MLPD auch in Deutschland eintritt.

 

Dazu werden dort ebenfalls PCR-Untersuchungen des Abstrichs wie bei uns durchgeführt, aber mittels vollautomatischer Labormaschinen. Die Ergebnisse werden sofort EDV-gesteuert aufs Smartphone des Getesten übertragen. Deshalb geht das dort viel schneller als in Deutschland, wo es vier bis fünf Tage dauert, bis der Test überhaupt im Labor verarbeitet wird - kurz vor dem Verfallsdatum des Abstrichs.

"Bürgerrechte werden zur Disposition gestellt"

Tatsächlich ist der gesundheitliche Nutzen einer massenhaften Handy-Überwachung äußerst gering. Das räumt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ein: "Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln. Dafür sind diese viel zu ungenau."


Gerard Krause, Leiter eines epidemiologischen Instituts in Braunschweig, erklärte bei „Anne Will“, warum das Tracking von Handydaten dafür kaum etwas bringt: „Zum ersten ist die physische Nähe nicht allein ausschlaggebend für das Infektionsrisiko, und das ist ja das, was das Handytracking misst. ... Zum zweiten befürchte ich, dass durch dieses Handy-Tracking Menschen unnötig verängstigt werden, weil sie dann meinen, in Gefahr gewesen zu sein und es vielleicht gar nicht waren. ... Drittens halte ich es für nicht verhältnismäßig, weil hier doch ganz massiv in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bürgerrechte, die wir Jahrhunderte hart erkämpft haben, übrigens auch mit Todesfällen, werden hier praktisch zur Disposition gestellt.“

Kekulé: "Ganz viele werden zu Verdachtspersonen"

Der bekannte Virologe Alexander Kekulé ergänzt in seinem täglichen Podcast von gestern: "Vor dem Ausbruch der Symptome ist man einen Tag - höchstens - ansteckend. Und da meine ich doch, dass sich jemand, der plötzlich Corona-Symptome bekommt und dann noch positiv getestet wird, sich doch bitte daran erinnert, wen er die letzten zwei Tage getroffen hat. ...

 

Wenn man per Handy-Tracking seine Kontakte zu ermitteln versucht, richtet man viel mehr Schaden an, weil da ganz viele Personen als Verdachtspersonen plötzlich im Raum stehen. ... Nicht jeder, der im Handy-System 'in der Nähe" war, ist tatsächlich in Gefahr, sich angesteckt zu haben. ... Ich sehe überhaupt nicht, wie das epidemiologisch einen Sinn macht. Da würde ich viel eher dafür plädieren, mehr Personal für den öffentlichen Gesundheitsdienst bereitzustellen ..." (Gesamter Podcast)

Sinnvolle Schutzmaßnahmen erweitern!

Deshalb sind alle Maßnahmen zur verstärkten Telekommunikationsüberwachung weiterhin entschieden abzulehnen. Sie sind Bestandteil weitgehender Notstandsmaßnahmen und des Abbaus bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten unter dem Vorwand des Kampfs gegen Corona.

 

Notwendig sind stattdessen erweiterte sinnvolle Schutzmaßnahmen wie die Bereitstellung ausreichender Schutzmasken, die zügige Entwicklung und Durchführung geeigneter Massentests und die Einstellung der Produktion in allen nicht gesellschaftlich notwendigen Betrieben bei voller Lohnfortzahlung für die Beschäftigten!