Nordrhein-Westfalen
Leihwagen für Pflegepersonal
In NRW soll es für das Pflegepersonal bzw. für das medizinische Personal ab 1. April die Möglichkeit für einen Leihwagen geben, wenn sie nicht mit dem eingeschränkten öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit kommen. Die Benzinkosten, die die Beschäftigten selber tragen sollen, sollten mindestens in Höhe des Job-Tickets von der Geschäftsführung der Kliniken finanziert werden. Aber warum nicht komplett? Und: Warum gibt es keine geeigneten Angebote für alle Arbeiter?