Rechtsentwicklung
Schluss mit der Repression gegen G20-Gegnerinnen und -Gegner
Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzt die Verfolgung der Demonstrantinnen und Demonstranten, die 2017 bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in der Hamburger Straße Rondenbarg von einem brutalen Polizeiangriff betroffen waren, ungehemmt fort.
Nachdem im Herbst 2019 die erste Anklageschrift an 19 Aktivistinnen und Aktivisten verschickt wurde, die in einem Massenprozess vor dem Jugendgericht abgeurteilt werden sollen, folgten seither im Abstand weniger Wochen weitere Anklagen.
In den vergangenen Tagen erhielten erneut acht Genossinnen und Genossen Post, sodass die Zahl der Angeklagten in den nun sieben bekannten Verfahren auf 77 angestiegen ist.
„Es ist jetzt schon offensichtlich, dass die maßlose staatliche Verfolgungswut gegen die Anti-G20-Proteste mit den Großprozessen im Rondenbarg-Komplex einen neuen Höhepunkt anstrebt“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.
„Im Moment sind die Möglichkeiten der Betroffenen, sich mit ihren Anwältinnen und Anwälten zu treffen, durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkt. Dass gerade jetzt eine weitere Anklageschrift verschickt wurde, ist ein weiteres Zeichen, wie rücksichtslos die Repressionsorgane gegen linke Aktivistinnen und Aktivisten vorgehen.
Wir müssen auch in den kommenden Wochen mit weiteren Anklageschriften rechnen und rufen die Betroffenen dazu auf, sich bei Erhalt eines Briefes umgehend mit der Roten Hilfe in Verbindung zu setzen. Nur durch kollektive Solidarität können wir den staatlichen Angriffen effektiv widerstehen.“