Korrektur

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Artikel zu Normenkontrollklage zurückgezogen

Die Redaktion hat den gestern veröffentlichten Artikel "Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg" zurückgezogen. Er dokumentierte eine Pressemitteilung von Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg. Die dokumentierten Auszüge enthielten durchaus berechtigte Kritiken an den Corona-Verordnungen der Bundesländer. Es gab mittlerweile Hinweise von Lesern, dass Beate Bahner zweifelhafte bis reaktionäre Standpunkte vertritt. Unter anderem unterstützt sie die Forderung nach "Herdenimmunisierung" und wendet sich selbst gegen berechtigte vorübergehende Betriebsschließungen zum Schutz vor der Pandemie. Diese Standpunkte werden auch von der ultrareaktionären, faschistoiden AfD geteilt. Wir entschuldigen uns für die ungenügende Recherche und Verifizierung, bitten aber auch unsere Korrespondenten um gründlichere Prüfung solcher Sachverhalte.