Reutlingen
MLPD-Infostand nicht genehmigt
Am 6. April 2020 wurde uns ein Infostand der MLPD für den 18. April in einem Stadtteil von Reutlingen von der Stadtverwaltung nicht erlaubt. Das Thema wäre gewesen: "Sofortprogramm Corona-Pandemie der MLPD".
Im Ablehnungsbescheid stand: "Wir bedauern sehr, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie und der hierzu ergangenen Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17.03.2020 der von Ihnen beantragte Infostand am 18.04.2020 im öffentlichen Raum (vgl. § 3 der VO) nicht zugelassen werden kann."
Wir hatten in der Beantragung extra geschrieben: "Selbstverständlich halten wir die Sicherheitsabstände und die anderen Vorgabe zum Gesundsheitsschutz ein, wollen aber das Recht auf Information wahrnehmen." Wir werten dies als gesundheitlich nicht notwendige Einschränkung demokratischer Rechte und Parteienrechte.