Schweiz
Grenzzaun zu Deutschland errichtet - Militär sichert ab
Auch der Schweizer Bundesrat hat mit der "außerordentlichen Lage" nach dem Epidemiengesetz gleich sieben Grundrechte aus der Bundesverfassung eingeschränkt: das Recht auf persönliche Freiheit, Glaubensfreiheit, Anspruch auf Grundschulunterricht, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit und die politische Rechte wurden ausgehebelt.
Eine Versammlung von mehr als fünf Personen ist im öffentlichen und privaten Raum verboten. Die Überwachung von Handys und Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Echtzeit sind mit der Notverordnung erlaubt. Der Bundesrat hat alle Rechte und das Parlament ist ausgeschaltet.
An der Grenze ein neuer Zaun, ihr glaubt es kaum
Das Recht auf persönliche Freiheit wird weit eingeschränkt. Ein Zaun zwischen Kreuzlingen und Konstanz trennt die Menschen. Selbst Paare, die auf beiden Seiten der Grenze leben, dürfen sich nicht mehr berühren und besuchen.
Inzwischen wurde das Militär zur Grenzsicherung an die Außengrenzen verlegt. Hier wird eine Bürgerkriegsübung abgehalten. Das hat mit Gesundheitsschutz nichts zu tun.
Neue Herausforderungen
Viele Stundenlöhner müssen zur Arbeit, ob sie krank sind oder nicht - kein Kurzarbeitergeld, kein Krankengeld. Besonders abartig ist ein neues Gesetz, dass bei einer Knappheit an Plätzen auf der Intensivstation über 85-jährige abgewiesen werden und damit ihr sicherer Tod in Kauf genommen wird. Diese gesamten Unverfrorenheiten merken immer mehr Menschen, und sie fragen sich, in welchem barbarischen System wir hier leben.
Nun sind wir als MLGS gefragt: Die politische Arbeit stellt uns vor neue Herausforderungen, den Sozialismus zu propagieren. Klar ist für die Bevölkerung, dass Demonstrationen am 1. Mai mit 20.000 Personen nicht stattfinden können. Aber wir können am 1. Mai unter Beachtung der notwendigen Schutzbestimmungen mit Transparenten durch die Stadt ziehen - das geht auch zu zweit. Transparente können an Plätzen und am Balkon platziert werden.