Verfassungsgericht

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Hessische Corona-Verordnung lässt kein generelles Versammlungsverbot zu

Ein Kläger aus dem hessischen Gießen war gestern vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich gegen ein von der Stadt verhängtes Versammlungsverbot.

Von ffz

Das Pikante: Die Stadt hatte sich beim Verbot der Versammlung, die ausdrücklich unter den gesetzlich aktuell erlaubten Gesundheitsschutzregeln angemeldet worden war, auf die Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung berufen.

 

Zuvor hatten sowohl das Verwaltungsgericht Gießen als auch der hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen und erklärt, dass die besagte Corona-Verordnung ein generelles Versammlungsverbot beinhalte. Dass dem nicht so ist, stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht in einer nicht anfechtbaren Entscheidung fest.

 

Die Verordnung der Landesregierung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Menschen. Davon auszugehen - das sei seitens der Stadt unzutreffend gewesen. Sie habe verkannt, dass die Verordnung ihr einen Entscheidungsspielraum lasse. Zudem habe sie die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigt.

 

Auch die hessische Landesregierung unter dem Ultrareaktionär und antikommunistischen Scharfmacher Volker Bouffier (CDU) hat sich inzwischen geäußert, und sinngemäß erklärt, dass man auch nie ein generelles Versammlungsverbot im Sinn gehabt habe. Warum sie und die jeweiligen hessischen Gerichte dann genauso gehandelt haben? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!