Griechenland

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Völkerrecht verpflichtet Bundesregierung zur Aufnahme der Flüchtlinge

Im Auftrag der Internationalen Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International e.V. (SI) und in Kooperation mit der Vereinigung "OXI – Lesvos resists Corona" von Flüchtlingen und griechischen Einwohnern sowie der auf Lesbos tätigen Hilfsorganisation Fenix Humanitarian Legal Aid beantragte die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner gestern bei der Bundesregierung, unverzüglich die Flüchtlinge des Camps Moria (Lesbos/Griechenland) aufzunehmen.

Kanzlei Meister & Partner
Völkerrecht verpflichtet Bundesregierung zur Aufnahme der Flüchtlinge
Das völlig überfüllte Lager Moria auf Lesbos (rf-foto)

Zur Begründung erklärt Rechtsanwalt Roland Meister, dessen Kanzlei seit 40 Jahren im Asyl-, Migrations- und humanitären Völkerrecht tätig ist, dass „eine unmittelbare Notlage besteht, weshalb aufgrund des internationalen humanitären Völkerrechts und der deutschen Verfassung unter politischen, moralischen und rechtlichen Gesichtspunkten eine besondere Verpflichtung zur sofortigen Aufnahme der Flüchtlinge und deren gesundheitlicher Versorgung besteht.“

 

Auch wenn der Antrag sich konkret auf Moria beziehe, gelte dies für alle, „die sich gegenwärtig unter katastrophalen Bedingungen in Flüchtlingslagern befinden.“ Der Antrag basiert auf enger Zusammenarbeit mit Flüchtlingen und Hilfsorganisationen vor Ort. Moria ist ein idealer Nährboden für das Virus Covid-19. Bei Ausbruch der Corona-Pandemie droht eine tödliche Katastrophe.

 

Rechtsanwalt Meister weist darauf hin – unter Bezug auf die zügige Rückführung von 200.000 Deutschen aus dem Urlaub im Ausland und auf die Einreise von 40.000 Erntehelfern -, dass „die logistischen Möglichkeiten auch bei Beachtung der notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Deutschland im Zusammenhang mit dem Coronavirus ohne Weiteres“ bestehen. Er kritisiert die „verantwortungslose und zögerliche Haltung der EU und der Bundesregierung, auch weil bereits über 100 Kommunen ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben. Der Koalitionsvertrag geht von nicht mehr als 220.000 Flüchtlingen jährlich aus. Diese Zahl ist bei weitem nicht erreicht.

 

Die Ankündigung verschiedener EU-Mitgliedstaaten, 1600 Kinder unter 14 Jahren aufzunehmen, ist angesichts von mehreren Zehntausend Hilfesuchenden lächerlich unzureichend. Das ist ein Armutszeugnis einer durch die Bundesregierung zu verantwortenden deutschen Politik ... Als Gegenpol hat sich zugleich eine breite Solidarität mit den Flüchtlingen entwickelt.“ Meister betont: „Die Aufnahme ist kein Gnadenakt, sondern die Bundesregierung ist dazu verpflichtet.“

 

Die komplette Pressemitteilung gibt es hier als pdf-Datei