Krisenmanagement
Subventionen für die (Reise-)Monopole
Nichts anderes als die Gewährung zinsloser Kundenkredite an die Reisemonopole bedeutet die von der Bundesregierung beschlossene „Gutscheinregelung“ für stornierte Pauschalreisen und Flüge.
Der Beschluss kam insbesondere auf Druck des Deutschen Reiseverbands (DRV) zustande. Dieser Branchenverband vertritt in erster Linie die Interessen der Touristikmonopole.
Schon vor dem Beschluss wurden vielen von der Stornierung ihrer Reise betroffenen Kunden Gutscheine angeboten. Dabei widerspricht diese Praxis genauso wie der Beschluss der Bundesregierung ausdrücklich dem aktuell geltenden europäischen Reiserecht. Danach muss die Rückzahlung geleisteter Zahlungen für Pauschalreisen innerhalb 14 Tagen bei dem betroffenen Kunden eingehen, für gecancelte Flüge sogar innerhalb von sieben Tagen.
Tourismus-Monopole drücken auf Tränendrüse
Wer also aktuell klagt, hat bis zu einer Bestätigung des Beschlusses durch die EU-Kommission beste Chancen, zu seinem Geld zu kommen. Auf jeden Fall sollte man auf Rückzahlung des Geldes bestehen, auch wenn sich der zuständige EU-Kommissar Didier Reynders bereits eindeutig zugunsten der Monopole geäußert hat: "Wir haben die Fluglinien und Reiseveranstalter an ihre Pflicht erinnert, die Verbraucher zu entschädigen." Dennoch rate er Verbrauchern, Gutscheine anstelle einer Erstattung zu akzeptieren, erklärte er anschließend vieldeutig.
Hintergrund der „Gutscheinlösung“ ist der nahezu vollständige Zusammenbruch der Tourismusbranche wegen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Entsprechend drücken die Tourismus-Monopole auf die Tränendrüse und betteln um „Solidarität“ der Kunden durch die Akzeptanz von Gutscheinen. An die Probleme der Menschen, die oft lange für ihren Urlaub gespart haben und nun womöglich in Kurzarbeit gehen müssen oder gar arbeitslos werden, verschwenden sie keinen Gedanken!
"Das sind dann doch wohle eher 'Schlechtscheine'"
Weiter sollen die Gutscheine auch noch von der Bundesregierung abgesichert werden - für den Insolvenzfall. Klar, denn viele Betroffenen erinnern sich noch an die großen Pleiten von Neckermann, Thomas Cook oder Air Berlin. Nach üblicher kapitalistischer Manier bleiben hier die kleinen Gläubiger auf ihren Forderungen ganz oder größtenteils sitzen. Die Kundin eines Reisebüros brachte es in einer Beratung auf den Punkt: „Das sind dann doch wohl eher 'Schlechtscheine'.“
Was als "Lösung" in der Diskussion ist, ist oft gar keine. Während der größte europäische Reiseveranstalter TUI gleich einen KfW-Kredit zur „Überbrückung“ in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erhalten hat, kämpfen die kleinen und mittleren Reiseveranstalter und besonders die Reisebüros tatsächlich um Ihre Existenz. Nach einer Blitzumfrage des DIHK sind ca. 40 Prozent der Tourismusunternehmen von der Insolvenz bedroht. Diese kleinen und mittleren Unternehmen sind in der Regel tatsächlich nicht in der Lage, die Stornoerstattungen aus eigenen Mitteln zu gewährleisten, zumal seit Wochen praktisch keine neuen Buchungen mehr gemacht werden.
Rettungsfonds für kleine und mittlere Betriebe sowie ihre Kunden
Daher gibt es beispielsweise vom „Verband selbständiger unabhängiger Reisebüros“ die berechtigte Forderung nach einem Rettungsfonds, aus dem die Betroffenen ihre Gelder zurückerhalten. Dieser ist an die Verpflichtung gebunden, die Gelder über einen längeren Zeitraum in Raten wieder zurückzuzahlen. Für die viele Reisebüros, kleine und mittlere Veranstalter aber auch betroffene Beherbungsbetriebe ist dieser Vorschlag im Sinne des Erhalts der Betriebe und der Arbeitsplätze zu begrüßen.
Nein zur Gutscheinlösung als zinslose Kredite der Massen an die Touristikmonopole!
Rückzahlung der Kundengelder für stornierte Reise durch die Tourismus-Monopole auf Kosten der Profite!
Einrichtung eines Rettungsfonds des Bundes für kleinere und mittlere Tourismusbetriebe zur Rückzahlung der Kundengelder!