Stuttgart
Verfassungsgericht kippt Demoverbot
Das Bundesverfassungsgericht kippte das grundsätzliche Demonstrationsverbot der Stadt Stuttgart, weil eine pauschale Ablehnung von Demonstrationen das Versammlungsrecht verletze.
Gestern sollte eine Demonstration mit 50 Personen in Form eines Spaziergangs gegen die Einschränkung der Grundrechte während der Corona-Pandemie auf dem Schlossplatz in Stuttgart stattfinden. Die Stadt wollte noch nicht mal über die Versammlung entscheiden.
Einem Eilantrag gaben die Richter des Bundesverfassungsgericht nun statt, nachdem Eilanträge an die Verwaltungsgerichte gescheitert sind. Ihre Entscheidung dazu lautet:
"Die Stadt Stuttgart wird verpflichtet, über die Zulässigkeit der von dem Antragsteller angemeldeten Versammlung am 18. April 2020 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden. Trifft die Stadt Stuttgart keine Entscheidung, ist der Antragsteller berechtigt, die von ihm angemeldete Versammlung durchzuführen. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart haben dem Antragsteller die notwendigen Auslagen jeweils zur Hälfte zu erstatten."
"Versammlungsfreiheit ermöglichen"
Interessant auch die Begründung: "Die Kammer verkennt dabei nicht, dass, wie die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens vorbringt, gerade in Stuttgart die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen stark angestiegen sind.
Dies befreit die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens aber nicht davon, vor einer Versagung der Zulassung der Versammlung möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen, die die Herstellung praktischer Konkordanz zwischen dem Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben auf der einen und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite ermöglicht."