Corona-Verordnungen
Verfassungsrechtler kritisieren Beschneidung der Grundrecht
Zunehmend kritisieren Verfassungsrechtler und Juristen die über die gesundheitlich notwendigen Notstandsmaßnahmen hinausgehenden Einschränkungen von Grundrechten.
Bereits am 20. März hat die Grundrechteagentur der EU (FRA) in einem Bericht „schwerwiegende Grundrechtseingriffe“ festgestellt, die vor allem ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderung und Flüchtlinge massiv betreffen. Oliver Lepsius, Professor für öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster, hält die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen für „unverhältnismäßig, unbestimmt und sinnwidrig.“
Besonders problematisch ist das aktuelle Versammlungsverbot. Deshalb gibt er folgende Empfehlung: „Nutzen Sie Ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Melden Sie eine Versammlung an. Fordern Sie eine Ausnahme und legen Sie konkret dar, wie Abstand gewahrt wird. Wird sie verboten, was aktuell aufgrund der Verordnungen der Fall sein wird, beantragen Sie gegen den Verbotsbescheid beim Verwaltungsgericht Einstweiligen Rechtsschutz.“
Auf diese Weise wurden eine Demonstration gegen den Atommülltransport in Münster und eine Versammlung „71 Jahre Grundgesetz“ in Mecklenburg-Vorpommern durchgesetzt.