Thüringen

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Der 1. Mai, die Versammlungsfreiheit und die Qualen des Bodo Ramelow

In Thüringen wächst die Kritik daran, dass die Landesregierung unter Bodo Ramelow von der Linkspartei in ihrer Corona-Verordnung bisher die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes vollständig aufgehoben hat.

Korrespondenz aus Gera

Die Erfurter Regierung will auch für den 1. Mai daran festhalten, obwohl das Bundesverfassungsgerichts am 17. April das grundsätzliche Demonstrationsverbot der Stadt Stuttgart kippte. Die Ostthüringer Zeitung (otz) schrieb am 18. April über ihr Gespräch mit Bodo Ramelow am Anfang der Woche: „Es quäle ihn besonders, dass die Versammlungsfreiheit suspendiert sei. ... Hier müsse man 'sehr schnell handeln'.“

 

War und ist dies ernst gemeint? In einem der otz vorliegenden internen Strategiepapier, das im Kabinett und den Regierungsfraktionen von Linkspartei, SPD und Grünen in der letzten Woche behandelt wurde, waren auch das Verbot der antifaschistischen Gedenkkundgebung des Internationalistischen Bündnisses und der MLPD zum 75. Jahrestag der Selbstbefreiung des KZ Buchenwald und die massiven Bedenken des Thüringer Oberverwaltungsgerichts gegen die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit Thema.

Neue Fassung der Corona-Verordnung hält an Versammlungsverbot fest

Resümee in dem internen Strategiepapier: "Das Land ist daher dazu verpflichtet, die Maßnahmen nicht nur zu befristen, sondern auch ständig zu überprüfen, ob nicht mildere Maßnahmen in Betracht gezogen werden können.“¹ Laut der otz beabsichtigte das Sozialministerium ab dem 19. April „Ausnahmemöglichkeiten für Demonstrationen und religiöse Veranstaltungen vorzusehen“.

 

In der am Freitag, den 17. April, im Landeskabinett beratenen neuen Fassung der Corona-Verordnung heißt es in Paragraf 3, Absatz 1, dagegen weiterhin: „Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten ...“. Erst ab dem 3. Mai soll es Ausnahmeregelungen für Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 und für Demonstrationen draußen mit bis zu 50 Personen geben, wenn das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und alle Hygieneauflagen erfüllt werden.

 

Museen und Ausstellungen geöffnet - 1. Mai verboten?

Aufrechterhalten werden soll also in Thüringen das generelle Versammlungsverbot für den 1. Mai, den internationalen Kampftag der Arbeiterklasse. Ganz so schlimm scheinen Bodo Ramelows Qualen darüber, „dass die Versammlungsfreiheit suspendiert sei“, doch nicht zu sein. Gleichzeitig können in Thüringen ab 27. April aber Zoos, Tierparks, Museen und Ausstellungen wieder besucht werden.

 

Ist es Zufall, dass die otz heute, am 20. April berichtet, dass der DGB-Vorstand daran festhält, dass es am 1. Mai keine von ihm organisierten „Kundgebungen auf Straßen und Plätzen am 1.Mai geben“ wird, sondern er sich auf digitale Aktivitäten beschränken will?

Was quält Bodo Ramelow wirklich?


Die MLPD hat auch in Gera schon früh die Initiative für eine gemeinsame 1.Mai-Kundgebung und Demonstration ergriffen - natürlich Corona-gerecht unter Beachtung des Gesundheitsschutzes - und diese bei der Versammlungsbehörde angemeldet.

 

Zahlreiche aktive Gewerkschafter und fortschrittliche Menschen werden es sich nicht nehmen lassen, auch in Thüringen für das Recht auf Versammlungsfreiheit am 1. Mai einzutreten. Könnte es sein, dass solche selbständigen Initiativen und Aktivitäten Bodo Ramelow sogar mehr quälen?