Reutlingen
Infostand der MLPD jetzt genehmigt
Am 6. April hat die Stadtverwaltung in Reutlingen einen Infostand der MLPD nicht erlaubt (siehe dazu auch "Rote Fahne News" vom 9. April).
Korrespondenz
Begründung: "... Corona-Verordnung der Landesregierung..."! Mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April zum Versammlungsrecht und auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Parteienrechte, hat die Stadtverwaltung nun den Infostand kurzfristig für den 25. April auf dem Marktplatz genehmigt.
Thema: Aufruf zum 1. Mai. In dem Antrag haben wir uns verpflichtet, den Infostand mit entsprechendem Gesundheitsschutz durchzuführen. Die Proteste und Erfolge im Kampf für demokratische Rechte in der Corona-Krise, auch vor Gericht, zeigen also Wirkung.