Politische Notstandsmaßnahmen
Welche Grundrechte sind derzeit eingeschränkt?
Ein Korrespondent aus Münster hat sich die Mühe gemacht, die durch die Corona-Politik eingeschränkten Grundrechte aufzulisten. Er schreibt: „In verschiedenen Artikeln weist ihr richtigerweise darauf hin, das mit der Corona-Politik der Bundes- und Landesregierungen in Deutschland sieben Grundrechte eingeschränkt worden sind. Ich habe für interessierte Leser diese in aufsteigender Reihenfolge einmal zusammengestellt: Artikel 2 Abs. 1 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit; Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG: Die Glaubensfreiheit ist eingeschränkt; Artikel 8 GG: Das Versammlungsrecht ist eingeschränkt; Artikel 11 GG: Die Freizügigkeit; Artikel 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit - Das Recht auf Wahl und Ausübung des Berufes; Artikel 13 Abs. 1 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung; Artikel 14 Abs. 1 GG: Recht der Eigentumsgarantie.“