Kurioses
Wirklich wichtige Corona-Bestimmungen
Auf der Homepage der Landesregierung Niedersachen unter „Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ hat unser Korrespondenz die folgende Antwort in Bezug auf den Verzehr eines Eises vor der Eisdiele gefunden:
Korrespondenz aus Hannover
Gilt dieser Abstand von 50 Metern auch für ein in einer Eisdiele erworbenes Leckeis?
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.