Heilbronn
Haben nur Vorstände Anspruch auf eine Notfallbetreuung?
In Baden-Württemberg wurde die Schließung der Kitas und Kindergärten bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
Gleichzeitig soll die Notfallbetreuung ausgeweitet werden. Dadurch haben auch Alleinerziehende und Eltern, die einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. So sieht die Theorie aus. In der Praxis ist das bei weitem nicht so einfach, wie mir eine Freundin beim Spaziergang erzählt.
Sie arbeitet gerade im Homeoffice. Die Homeoffice-Vereinbarung aufgrund der Corona-Pandemie läuft demnächst aus. Auf Anfrage in ihrer Kita wurde ihr gesagt, sie müsse ein Formular durch ihren Chef ausfüllen lassen, wo ihr eine präsenzpflichtige Tätigkeit und Unabkömmlichkeit bestätigt wird. Die direkte Vorgesetzte meinte auf Nachfrage, dass sie dieses Formular nicht ausfüllen dürfe, da nur der Vorstand unabkömmlich sei.
Allein die Betreuung von Kleinkindern, neben der Homeoffice-Tätigkeit, ist ein großer Kraftakt – das interessiert aber keinen in den Chefetagen! Im Gegenteil mit Anordnungen, Urlaubstage nicht nach hinten verschieben zu dürfen, wird den Eltern jetzt auch noch ihre Erholung abgesprochen.
Die Forderungen nach einer Notfallbetreuung in Kleingruppen für alle Werktätige (auch im Homeoffice), die Ausbildung und Einstellung von mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie entsprechende Hygiene-Standards in den Einrichtungen waren vielerorts Bestandteil der 1.-Mai-Kundgebungen.