Gladbeck

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Kundgebung zum 1. Mai gegen Verbot durchgesetzt

Maßgebliche Kräfte in der Gladbecker Stadtverwaltung hatten die Kundgebung zum 1. Mai untersagt. Das Gespräch mit den Veranstaltern wurde nicht gesucht, Kooperationsbereitschaft war nicht erkennbar. Deshalb stellten die Veranstalter gestern einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Nachdem das Gericht heute bei der Stadt intervenierte und erklärte einem Totalverbot keinesfalls zuzustimmen, zeigte sich das Rechtsamt doch verhandlungsbereit. Die Kundgebung findet morgen, ab 11 Uhr, auf dem Marktplatz statt. Die Versammlungsfreiheit wurde erfolgreich verteidigt, freuen sich die Organisatoren. "Warum nicht gleich so?"

 

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