SZ-Kolumne

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Auf "Verfallsdatum" beim Abbau demokratischer Rechte hoffen?

Am 25. April brachte der Journalist und Kolumnist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung einen interessanten Vergleich: Anders als bei Lebensmittel hätte der Abbau demokratischer Rechte „kein Verfallsdatum“.

Von wr

Alle seit über 50 Jahren zu besonderen Anlässen verordneten „Grundrechtseingriffe“ wurden nie zurück genommen, selbst wenn der Anlass längst passé war. Stichworte: Abbau demokratischer Rechte unter dem Vorwand der RAF-Attentate 1977-79, Antiterrorgesetze 2001 und 2016. Maßnahmen wie Rasterfahndung, Telefonüberwachung, Vorbeugehaft, Polizeirechte für den Geheimdienst usw. wurden sogar weiter ausgebaut.

 

Prantl schreibt: „Was bei den bisherigen Sicherheitsgesetzen der Terrorismus war, ist bei den Gesundheitssicherungsgesetzen das Virus. … Das Argument ‚Schutz der Gesundheit‘ ist freilich viel eingängiger und viel bestechender, als das Argument ‚Schutz vor dem Terror‘ es je war.“ Er zieht in Zweifel, ob es bei der zugesagten Geltungsdauer der Einschränkungen auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes vom 27. März bis zum 31. März 2021 bleiben wird. Wachsamkeit und Protest gegen solche Pläne sind in der Tat angesagt!

Staatsmonopolistische Lebenslüge vom "Sozialstaat"

Nicht zustimmen kann man Prantl, wenn er daraus schließt, „dann hätte das Virus den Rechtsstaat befallen“. Der "Rechtsstaat" ist eine der Lebenslügen des staatsmonopolistischen Kapitalismus. Es hat ihn nie gegeben. Zweifellos wurden in Deutschland - auch als eine Lehre aus dem Hitler-Faschismus - mit die weitestgehenden bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten erkämpft, die es entschlossen zu verteidigen gilt.

 

Allerdings durchzieht die Geschichte der BRD auch der erneute Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten. Erinnert sei an das KPD-Verbot 1956 und die Notstandsgesetze 1968 - also schon vor den Gesetzespaketen, die Prantl aufzählt - vorbeugend gegen künftige revolutionäre Massenkämpfe in Deutschland.