1. Mai

1. Mai

Zur behördlichen Auflage von Teilnehmerlisten

In verschiedenen Städten werden für die 1. Mai-Kundgebungen Auflagen angeblich unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes gemacht.

Einige der Auflagen, wie das Führen von Teilnehmerlisten und ihre Abgabe bei den Behörden, sind sehr bedenklich. Von keinem Supermarkt wird verlangt, dass er eine Anwesenheitsliste führt, in der erfasst wird, wer alles einkaufen war. Das wäre ja auch undurchführbar.

 

Bei Versammlungen und insbesondere bei kämpferischen Zusammenkünften interessieren sich die Herrschenden seit jeher dafür, wer teilnimmt. Das soll jetzt unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes durchgesetzt werden.

 

Dazu gab es einen nachahmenswerten Vorschlag aus Karlsruhe. Wenn die Listen geführt werden müssen, kommen sie in eine versiegelte Box und verbleiben beim Veranstalter. Im Fall der Corona-Infektion eines Teilnehmers kann so der Veranstalter die entsprechenden Teilnehmer informieren. Die Herausgabe dieser Listen an die Behörden muss als Angriff auf unsere demokratischen Rechte abgelehnt werden.