Argument zu Corona
Anhebung des Kurzarbeitergeldes – Abwälzung der Krisenlasten auf unbestimmte Zeit
In dem sogenannten „Sozialschutz-Paket II“ hat die Regierung das Kurzarbeitergeld von bisher 60 Prozent (67 Prozent mit Kinderzuschlag) auf 70 Prozent (77 Prozent) ab dem 4. Monat bzw. 80 Prozent (87 Proeznt) ab dem 7. Monat angehoben falls mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit ausfällt. Was wie eine Freigiebigkeit aussieht, soll angesichts der nicht mehr zu leugnender Verschärfung der Weltwirtschafts- und Finanzkrise den Deckel auf dem Dampfkessel halten.
Bisher hatten die Monopole damit gerechnet „die Kurzarbeit im Sommer im Wesentlichen hinter uns lassen“ (Ingo Kramer, Präsident der BDA).¹ Inzwischen haben 720.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Und diese beginnt in vielen Großbetrieben erst in den nächsten Wochen. Zugleich wächst die Kritik an den Verzichtsabschlüssen der Gewerkschaften. Das „Sozialpaket II“ ist die mit einem Trostpflaster versehene Fortsetzung der Abwälzung der Krisenlasten durch die Kurzarbeit auf unbestimmte Zeit.
Der Kampf um die volle gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung muss mit der Kritik an der Klassenzusammenarbeitspolitik des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann (SPD) verbunden werden. Er hat in seiner Botschaft zum 1. Mai lediglich die „zu späte die Anhebung“ des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat kritisiert.
Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet allein bis Ende des Jahres mit 6 bis 8 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit.² Unter diesen gehört der größte Teil zu den 7,4 Millionen geringfügig Beschäftigten (darunter 4,55 Millionen als ihr einziger Job)³, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch Kurzarbeitergeld haben!