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Gedenkkundgebung in Buchenwald - Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar lehnt Eilantrag ab!

Das OVG Weimar lehnte heute Mittag den Eilantrag gegen das Verbot der Gedenkkundgebung von MLPD und Internationalistischem Bündnis zum Tag der Befreiung auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald ab.

Gedenkkundgebung in Buchenwald - Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar lehnt Eilantrag ab!
Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald, die sich kurz vor Eintreffen der US-amerikanischen Armee selbst befreiten (Foto: gemeinfrei)

Es ist ein Teilerfolg, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar die krass falsche Argumentation des Verwaltungsgerichts Weimar zurückweist, es gäbe kein „Rechtsschutzbedürfnis“. Inhaltlich stellt es sich nicht auf die Seite der Gedenkstätte bzw. der Stadt Weimar, sondern sagt nur, dass das in der Kürze der Zeit nicht entschieden werden kann.

 

Die Kundgebung findet also, „behelfsweise“ und unter ausdrücklichem Protest gegen diese antikommunistische Ausgrenzung, um 16 Uhr in Weimar auf dem Buchenwaldplatz statt. Wir gedenken! Trotz alledem und jetzt erst Recht!

 

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