Corona / Wirtschaft

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Mehr Soforthilfe für Kleinbetriebe statt vorschnelle Öffnungen auf Kosten der Gesundheit

Die meisten Hotels, Pensionen, Gästehäuser, Ferienparks, Campingplätze oder Ferienwohnungen in Deutschland werden von kleinen Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten betrieben.

Von wg
Mehr Soforthilfe für Kleinbetriebe statt vorschnelle Öffnungen auf Kosten der Gesundheit
Der Ferienpark Plauer See in Alt-Schwerin (foto: www.ferienpark-plauersee.de)

Seit Mitte März ist ihnen jegliche Art touristischer Vermietung untersagt, was einen fast hundertprozentigen Einnahmeausfall bedeutet. Die fixen Kosten laufen zugleich unvermindert weiter. Die meisten Einrichtungen haben staatliche Soforthilfen erhalten, die aber je nach Betriebsgröße nur zwischen 9000 Euro und 25.000 Euro betragen. Das reichte allerhöchstens, um die Zeit bis Mitte April zu überbrücken. Viele Betriebe stehen jetzt vor dem „Aus“, was kleine Unternehmer und ihre Angestellten zunehmend gegen die Regierung auf die Straße treibt.

 

Um diesen Protesten den Wind aus den Segeln zu nehmen, propagieren die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern plötzlich massiv eine „schnelle Öffnung des Tourismus“ – ohne dass der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Bevölkerung geklärt ist. Stichwortgeber ist der Bundesverband der deutschen Industrie, dessen Chef Dieter Kempf ultimativ weitere „Lockerungen“ forderte. Unter den Betroffenen entfaltet sich eine Debatte, ob man - getrieben von Existenzangst - diesen Strohhalm aufgreifen soll.

 

Auf einer Kundgebung von Hoteliers und Hotelbeschäftigten am 1. Mai in Waren/Müritz sprach sich ein Vertreter des Ferienparks Plauer See unter Beifall für eine andere Richtung aus: Der Gesundheitsschutz muss unbedingt gewährleistet werden, auch wenn das mit längeren Schließungen verbunden sein sollte. Um überleben zu können, brauchen die kleineren Unternehmen dazu einen wirksamen staatlichen „Rettungsschirm“.

 

Für kleinere Tourismusbetriebe, Restaurants oder Gästehäuser mit bis zu 50 Beschäftigten muss sofort eine zweite Tranche der staatlichen Soforthilfe ausgezahlt werden, eine dritte Tranche wird Ende Mai fällig!