TKP/ML-Prozess

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Hauptverhandlung wird mit bis zu 60 Verfahrensbeteiligten fortgesetzt

Ab dem heutigen Dienstag, dem 12. Mai, wird das Strafverfahren gegen alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess fortgesetzt.

Rechtsanwalt Roland Meister
Hauptverhandlung wird mit bis zu 60 Verfahrensbeteiligten fortgesetzt
Müslüm Elma (grafik: ATIK)

Trotz der andauernden Corona-Pandemie wird also eine Hauptverhandlung mit zehn Angeklagten, 20 Verteidigerinnen und Verteidigern, zehn Vertrauensdolmetscherinnen und -dolmetschern, Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetschern, Richtern, Protokollkräften und Wachtmeistern sowie den Vertretern des GBA, also mindestens 50 bis 60 Personen im Saal, durchgeführt.

 

Der Senat ignoriert damit die gesundheitlichen Gefahren, die durch diese Art der Verhandlungen vor allem für den durch lange Gefängnisaufenthalte und dadurch verursachte Erkrankungen besonders gefährdeten Angeklagten Müslüm Elma entstehen. Gefährdet werden aber auch alle anderen Angeklagten und Verteidigerinnen wie Verteidiger, von denen mehrere zu besonderen Risikogruppen gehören.

 

Die Teilnahme von Presse und Öffentlichkeit wird dagegen drastisch reduziert. Es dürfen nunmehr nur noch sechs Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie sieben Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden inzwischen Gesetze geändert, damit Hauptverhandlungen über längere Zeiträume unterbrochen werden können. Von dieser Möglichkeit macht der Senat keinen Gebrauch, weil Müslüm Elma seit mehr als fünf Jahren in Untersuchungshaft gehalten wird. Eine weitere Verzögerung würde seine Haftentlassung bedeuten. Der Senat will aber um jeden Preis an der Inhaftierung von Müslüm Elma festhalten.

 

Andere Oberlandesgerichte haben inzwischen Angeklagte in vergleichbaren Situationen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil diese zu einer „besonders gefährdeten Personengruppe gehörten“. Weiterhin haben sie Fluchtgefahr abgelehnt, weil „mit einer Flucht ins Ausland … sich der Angeklagte einer erhöhten Gefährdung aussetzen“ würde, während „Grenzübertritte zur Zeit angesichts der zahlreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im In- und Ausland sowie der verstärkten Kontrollen zwar nicht unmöglich, wohl aber erschwert und eher nachverfolgbar sind“.

 

Warum der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München um jeden Preis an der Inhaftierung von Müslüm Elma festhält, und dabei dessen Leben und die Gesundheit aller Beteiligter gefährdet, ist nicht nachvollziehbar.