Argument
Wer führt Regie im Kanzleramt?
Der Journalist Nico Fried von der "Süddeutschen Zeitung" stellte am 13. Mai die Frage, wer eigentlich „die Regie in der Bewältigung der Corona-Krise“ führt. Laut Grundgesetz bestimmt die Kanzlerin die Richtlinien der Politik.
Und wer diese vorgibt, zeigt folgende Gegenüberstellung: Mindestens 16 Direktiven gaben die Unternehmerverbände zwischen 5. März und 30. April 2020 heraus.
Deren Gehalt wurde von der Regierung meist zügig und teils eins zu eins umgesetzt: Am 5. März forderte der BDI ein „Paket an kurzfristigen Maßnahmen“. Prompt beschloss der Koalitionsausschuss am 8. März ein Investitionspaket von 12,4 Milliarden Euro. Kern waren Abbau des Sozialzuschlags ab Juli sowie Steuererleichterungen für die Konzerne.
Am 11. März legte der BDI sein Positionspapier „Wirtschaftliche Folgen des Coronavirus und mögliche Maßnahmen“ vor. Kernstück war die Forderung nach hundertprozentiger Erstattung der Abeitgeber-Sozialabgaben bei Kurzarbeit. Die Umsetzung erfolgte zwei Tage später unter dem Titel „Schutzschild für Beschäftigte und Betriebe“. Einen Schutzschild gab es für die 308.000 Beschäftigten nicht, die im April arbeitslos wurden. Dafür dürfen sich die Monopole aus den 2,6 Milliarden Euro Rücklagen aus der Arbeitslosenversicherung bedienen.
Am 16. April legte der BDI sein Positionspapier „Neustart und Erholung“ vor. Durchstarten sollen die internationalen Monopole für eine Spitzenposition im internationalen Konkurrenzkampf auf Kosten der ganzen Gesellschaft. Über 10 Millionen Arbeiter und Angestellte dürfen sich bei Kurzarbeit "erholen". Den Freizeitausgleich sollen sie aber selbst bezahlen mit einer Einkommenseinbuße von 40 Prozent bzw. bei Familien 33 Prozent.
So bestimmen BDI und Co., die herrschenden Monopole, die Richtlinien der Politik!