Schein-Werkverträge in der Fleischindustrie

Schein-Werkverträge in der Fleischindustrie

Organisierte Täuschung der Behörden durch illegale Arbeitnehmerüberlassung?

In einer Pressemitteilung der „aktion./.arbeitsunrecht e.V.“ zu den Arbeitsverhältnissen in der Fleischindustrie heißt es:

Von gp

„Alles spricht nach unseren Recherchen dafür, dass es sich in der Realität gar nicht um Werksverträge handelt sondern der Sache nach um Arbeitnehmerüberlassungsverträge (also verdeckte Leiharbeit bzw. Schein-Werkverträge). Das hätte weitreichende Auswirkungen, da nach unserer Kenntnis keiner der Werksunternehmer die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Wir hätten es hier also mit einem kriminellen System zu tun, das sowohl die Arbeiter schädigt als auch — über Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern — das Gemeinwesen.

 

Bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung bestünde gegenüber dem Werksunternehmer ein Anspruch auf denselben Lohn wie ihn die Stammbelegschaft erhält. Darüber hinaus bestünde sogar ein Anspruch auf Einstellung gegenüber dem Schlachthof selbst, da dessen Vereinbarung mit dem Werksunternehmer nichtig wäre.

 

Die Behörden in NRW wissen seit Februar 2020 Bescheid. Wir haben diesen Sachverhalt dem zuständigen Hauptzollamt sowie dem NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schon im Februar 2020 über unseren Anwalt Erberhard Reinecke mitgeteilt; bisher haben wir allerdings keine Kenntnis, ob die zuständigen Behörden aktiv geworden sind und welche Schritte sie gegebenenfalls eingeleitet haben.“