Dritte Runde
Mädchen vom Sommercamp versus Verfassungsschutz
Schon 2016 hatte die Stadt Leverkusen vier Mädchen aus Leverkusen einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihren Teilnehmerbeitrag zum Sommercamp verweigert.
Der Inlandsgeheimdienst alias Verfassungsschutz hatte das Innenministerium Nordrhein-Westfalen veranlasst, einen Erlass herauszugeben. In dem hieß es: Der Verfassungsschutz „beobachte“ den REBELL als „eines der wichtigsten Beobachtungsobjekte des Linksextremismus“. Deshalb dürfe es keine Zuschüsse geben.
Das ist eine unverschämte antikommunistische Diskriminierung des REBELL und seiner Sommercamps! Den Herrschenden passt es überhaupt nicht, dass Jugendliche und Kinder sich mit dem REBELL zu selbständig denkenden und handelnden Menschen entwickeln. Der Protest der Mädchen hatte Erfolg: Im Juni 2018 entschied das Sozialgericht Düsseldorf: „Bei dem Jugendverband REBELL handelt es sich um einen geeigneten Anbieter.“ Die Stadt Leverkusen habe „nicht die Befugnis, einen Anbieter, der vom Verfassungsschutz beobachtet werde, als ungeeignet … zu beurteilen“. Eine heftige Klatsche für den Verfassungsschutz und seine ministeriellen Helfershelfer!
Die Stadt legte dagegen vor dem Landessozialgericht NRW Widerspruch ein. Das entschied kürzlich zweierlei. Zum einen nahm es stillschweigend die bisher angeführte Begründung für die Verweigerung des Zuschusses vom Tisch: Dass der REBELL vom Verfassungsschutz beobachtet werde, spielte in seinem Urteil keine – direkte – Rolle. Eine erneute Niederlage für den Verfassungsschutz – aber noch kein KO.
Denn das Gericht bemühte sich selber heftig, eine neue Begründung für die Verweigerung der Zuschüsse zu finden. Es entwickelte die mehr als gewagte Konstruktion: „Dem Staat ist es verwehrt ... politische Aktivitäten direkt oder indirekt zu honorieren oder zu sanktionieren.“ In welch riesigem Umfang der Staat bürgerliche Parteien „honoriert“, lässt das Gericht freilich unerwähnt.
Aber die BuT-Teilnehmerzuschüsse für das Sommercamp sollen angeblich zur Finanzierung der MLPD dienen! Fakt ist: Kein Cent davon geht an die MLPD! Nur der ehrenamtliche Einsatz von Hunderten von älteren und jüngeren Helfern – auch aus der MLPD - macht das Sommercamp zu seinem niedrigen Teilnehmerpreis überhaupt erst möglich!
Aber in seinem dienstbeflissenen Übereifer hat sich das Gericht selber angeschossen: Es zitiert das komplette Kapitel J zur Jugendarbeit aus dem Parteiprogramm der MLPD. Aber, um das Märchen von „Sommercamp-Bezuschussung = Parteifinanzierung“ aufrecht zu erhalten, behauptet es frech (und in direktem Widerspruch zum zitierten Programm!): „Der Jugendverband (ist) mitgliedschaftlich, ideologisch und finanziell in die MLPD eingegliedert.“
Aber der REBELL ist organisatorisch selbständig: wer hier Mitglied wird, ist nicht Mitglied in der MLPD. Und auch finanziell ist der REBELL völlig selbständig und eigenverantwortlich! Und er lässt sich solche Spaltkeile gegen den engen Schulterschluss mit der MLPD, deren Jugendverband er ist, nicht bieten!
Jetzt haben die vier Mädchen dagegen Revision vor dem Bundessozialgericht eingereicht. Die älteste von ihnen, inzwischen erwachsen, erklärte gegenüber Rote Fahne News: „Der Verfassungsschutz will entscheiden, wo ich Urlaub mache? Das geht gar nicht! Die Sommercamps sind super. Ich bin stolz, dabei gewesen zu sein!“
Gib Antikommunismus keine Chance! Schickt Protestschreiben an den Jugendverband REBELL und über ihn an die vier Mädchen (geschaeftsstelle@rebell.info)
(Alle Zitate – bis auf das letzte - aus dem Urteil des Landessozialgerichts NRW)