Eisenach
Zieht Opel die Ausstiegsklausel für die „Beschäftigungssicherung?“
Eisenach: Bei Opel ist im April der Absatz um 90 Prozent eingebrochen. Die Produktionsstilllegung zum Schutz vor Infektionen findet die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen unbedingt richtig. Viele kritisieren allerdings, dass alle Leiharbeiter entlassen wurden.
Opel will nicht auf Halde produzieren, sondern nach „Bedarf“, d.h. wir müssen uns auf eine weitere Flexibilisierung einstellen. Inzwischen machen sich die Kolleginnen und Kollegen vermehrt Sorgen um ihre Arbeitsplätze. Sie befürchten, dass im Windschatten von Corona Opel die Pläne zur Werksschließung wieder auf den Tisch packen könnte.
Diese Furcht ist durchaus berechtigt. Denn im Tarifvertrag von 2018 ist eine Klausel enthalten, dass alle Zusagen, auch die „Beschäftigungssicherung“ aufgekündigt werden können, wenn der Fahrzeugmarkt in Europa unter 15 Millionen Fahrzeuge (PKW und Vans bis 3,5 Tonnen) im Jahr fällt. Im vergangenen Jahr wurde in der EFTA und den 28 EU-Ländern 17,755 Millionen Fahrzeuge produziert. Experten gehen davon aus, dass die Produktion 2020 um 21 Prozent sinkt.
Damit hätte Opel die Möglichkeit, alle Zusagen im Tarifvertrag von 2018 aufzukündigen. Das gibt allen denen Recht, die wie die Kollegenzeitung Blitz den Tarifvertrag von Beginn an kritisiert und abgelehnt haben. Wir müssen uns darauf einstellen, dass Opel sich auf die Klausel beruft, wovon nicht nur Eisenach, sondern alle Opel-Werke betroffen wären. Mit der Konzernzusammenarbeit von GM in der internationalen Automobilarbeiterkoordination haben wir gute Voraussetzungen einen gemeinsamen, konzernweiten Kampf vorzubereiten und auch zu führen.