Gerichtsurteil
Bundestag kann Prüfung von Parteispenden unter Verschluss halten
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom gestrigen Mittwoch muss die Bundestagsverwaltung keine Unterlagen zu ihrer Prüfung der Parteifinanzen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben. Die Richter hoben damit zwei Urteile der Vorinstanzen auf, die jeweils zugunsten der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de entschieden hatten. Das Gericht teilt mit: “Die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus."